Flughafensicherheit& Verhalten auf Heliports
Ein ziviler Heliport wird als Einrichtung mit erhöhtem Risikopotential eingestuft. Diese Einstufung betrifft die gesamte Luftfahrt. Sicherheitslücken auf zivilen Heliports, können sich auf die gesamte nationale Luftfahrt auswirken.
Sehr viele Krankenhäuser betreiben solche zivile Heliports.
Die Vorschriften im Bereich Luftfahrtsicherheit (Security) ergeben sich aus unmittelbar anwendbaren Verordnungen der Europäischen Union, dem Luftfahrtsicherheitsgesetz sowie der Nationales Sicherheitsprogramm-Verordnung (NaSP-VO). Für die Heliports in Krankenhäusern sind die Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 und der § 2 NaSP-VO von besonderer Bedeutung. Diese Vorschriften ermöglichen es, für Heliports Sicherheitsprogramme mit alternativen Sicherheitsmaßnahmen zu erstellen. Alternative Sicherheitsmaßnahmen können von der Behörde nur nach Durchführung einer vorherigen ortsbezogenen Risikobewertung genehmigt werden. Für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheitsprogrammes ist der/die Zivilflugplatzhalter/in zuständig.
Die Umsetzung erfordert Zeitressourcen, die einen zusätzlichen Aufwand für den/die Flugplatzbetriebsleiter/in bzw. die/den Sicherheitsbeauftragte/en, im Bereich der technischen Maßnahmen und des Managements darstellen. Auch das Verhalten von Krankenhausmitarbeitern bei Hubschrauberlandungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar, darum ist es unabdingbar, dass Krankenhauspersonal professionell zu schulen.